Zinsen

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['ʦɪnzən]

Der Zins ist das Entgelt, das der Schuldner dem Gläubiger für entliehenes Kapital zahlt.

Ihr Dr. Manni
Als Zins (allgemein) bezeichnet man das Entgelt oder eine Vergütung das für die Nutzung einer überlassenen Sache, oder von überlassenem Kapital entrichtet werden muss. In der Praxis eines Pfandhauses handelt es sich in der Regel um überlassenes Kapital. Zinsen werden auch als das Entgelt, das ein Schuldner einem Geldgeber (Gläubiger) für zu Verfügung gestelltes Kapital bezahlen muss, bezeichnet. Gesetze oder Verträge sind die Rechtliche Grundlage. Der Begriff Zins steht einmal für den Zinssatz, in Prozent pro Zeitraum, z. B. pro Monat, der konkrete Zinsbetrag, also der konkrete Geldbetrag, der sich bei Kreditzinsen abhängig von der Höhe des Kapitals und dem vereinbarten Zinssatz ergibt, ist ebenfalls eine gängige Lösung. In der Praxis eines Pfandleihhauses ist es nicht üblich Zinseszins, also die Mitverzinsung desjenigen Zinses der auf das Kapital aufgeschlagen wird, zu berechnen. Definition für Zinsbegriffe: Der Geldmarktzins ist der Zinssatz für Bargeldaufnahme auf dem Geldmarkt (Kreditinstitute untereinander) oder Kreditinstitut und Zentralbank, hier Leitzins genannt. Zinsen auf Sachkapital: Mietzins (Miete) ist das Entgelt für das zu Verfügung stellen von Immobilien, Wohnungen, Häuser, Garagen, Ferienhäuser, Büroräume usw. Der Begriff Miete wird aber auch als Entgelt für eine befristete Überlassung von Objekten und Dienstleistungen wie Motorräder, Autos, Youngtimer und Oldtimer, Technik, Werkzeug, Bagger, Mietwagen etc. verwendet. Der Pachtzins (Pacht) ist der Zins für das Überlassen von Grundstücken, Immobilien, die der Pächter nicht nur nutzt, sondern auch bewirtschaftet und Erträge daraus ziehen kann. Erbbaurechtszins ist die regelmäßige Abgabe für im Erbbaurecht überlassene Grundstücke, in der Schweiz entsprechend „Baurechtszins“ genannt.