Versteigerung

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[fɛɐ̯ˈʃta͜iɡərʊŋ]

Eine Versteigerung ist ein öffentlicher Verkauf eines Gegenstandes an den Meistbietenden.

Ihr Dr. Manni
Eine Versteigerung ist ein öffentlicher Verkauf eines Gegenstandes an den Meistbietenden. Es gibt verschiedene Versteigerungen wie z.B. Kunstauktionen, Pfandversteigerungen und Zwangsversteigerungen. Eine Versteigerung wird durch den gesetzlich vorgeschriebenen, unabhängigen, öffentlichen bestellten und vereidigten Auktionator durchgeführt. Der Kaufvertrag bei einer Versteigerung kommt durch das höchste Gebot eines Bieters und dem Zuschlag des Versteigerers zustande. Für den Versteigerer und seine Gehilfen besteht ein Verbot des Mitbietens. Der Pfandleiher hat zu veranlassen, dass die Versteigerung mindestens eine Woche und höchstens zwei Wochen vor dem für die Versteigerung vorgesehenen Zeitpunkt bekannt zu machen. Dies kann über eine Tageszeitung gemacht werden, in der üblicherweise amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht werden. In der Bekanntmachung muss Ort und Zeit der Versteigerung, die allgemeine Bezeichnung der Pfänder, sowie die Anfangs- und Endnummern der zur Versteigerung gelangenden Serie angegeben werden. Interessierte Bieter und Kunden können in der Regel zwei Stunden vor dem Versteigerungsbeginn alle Gegenstände vorab anschauen und begutachten. Ein Pfand hat eine Vertragsdauer von 3 Monaten + 1 Monat Karenzzeit. Somit kann ein Pfand frühestens nach 4 Monaten Laufzeit zur Versteigerung gebracht werden. Kommt es zur Versteigerung eines Pfandes, so wird zuerst der Pfandkredit durch den Versteigerungserlös von aufgelaufenen Zinsen + Gebühren bedient. Ein eventueller Überschuss muss dem Besitzer des Pfandes ausbezahlt werden. Ist der Überschuss innerhalb 2 Jahren nicht abgeholt, fällt diese den Behörden zu. Sollte ein Pfand nicht versteigert werden, ist der Pfandleiher berechtigt, dieses im freien Verkauf anzubieten.