Verkauf

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[fɛɐ̯ˈkaʊ̯f]

Der Verkauf beruht auf dem unmittelbaren Kontakt zwischen Verkäufer und Käufer beim Absatz von Waren und Dienstleistungen.

Ihr Dr. Manni
Neben der klassischen Beleihung und der regelmäßigen Pfandversteigerung z.B. von Schmuck, Uhren, Technik oder KFZ, wie man sie in einem Pfandhaus erwartet, spielt auch der Verkauf von diesen Wertgegenständen eine Rolle. Falls ein Pfand nach der vereinbarten Vertragsdauer, meist drei Monate plus einen Monat Karenzzeit, nicht eingelöst wird, d.h. die für den Pfandkredit bereitgestellte Summe ist zu entrichten, einschließlich den Zinsen und Gebühren, dann kann es in eine öffentliche Versteigerung kommen. Sollte dabei ein Überschuss erzielt werden, steht dieser dem Pfandgeber zu. Wenn die Pfandleihe den Wertgegenstand nicht in einer Auktion versteigern lassen konnte, ist sie berechtigt diese in den Verkauf zu bringen. Dabei ist es dem Pfandleihhaus überlassen, wie sie die Gegenstände veräußern, direkt in ihren Verkaufsräumen, im Internet, oder auch in einer sogenannten freien Auktion. Ebenso kann ein Auktionshaus bei einer Haushaltsauflösung oder für Erben, die einen Nachlass verkaufen möchten, der richtige Ansprechpartner sein. Die Begutachtung und Schätzung der Wertgegenstände kann dabei auch bei einem Hausbesuch vor Ort erfolgen. Auch bieten viele Pfandhäuser den Ankauf von Gold, Goldbarren, Goldschmuck, Münzen, oder Zahngold an. Der Goldpreis orientiert sich am aktuellen Tageskurs. Das Alt-, Bruch- und Zahngold wird an eine Scheideanstalt für die Schmelze zur erneuten Goldgewinnung weitergereicht. Bankfähiges wie Goldmünzen oder Goldbarren kann weiterverkauft werden.