Der Pfandschein ist ein wichtiges Dokument, welches man für beliehene Wertgegenstände in einem Pfandhaus erhält.
Mit Abschluss des Pfandkreditvertrags ist das Pfandhaus verpflichtet, dem Käufer einen Pfandschein auszustellen. Ein Pfandschein ist ein wichtiges Dokument, welches man für beliehene Wertgegenstände erhält. Auf einem Pfandschein sind folgende Punkte vermerkt:
- Vertragsnummer
- Darlehensbetrag
- Vertragsdauer
- Name u. Adresse des Darlehnsnehmer
- Name u. Adresse des Pfandhauses
- Beliehene Wertgegenstände
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Öffnungszeiten.
Die eingebrachten Pfandgegenstände können nach 3 Monaten bei Begleichung des Darlehensbetrag + Zinsen + Gebühren mit dem Pfandschein wieder eingelöst werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit einer Verlängerung eines Pfandscheines, wobei eine neue Überprüfung der Gegenstände auf ihren Beleihungswert erforderlich ist. Mit der Erstellung des Pfandscheines tritt ein neuer Pfandkreditvertrag mit evtl. neu vereinbarten Konditionen und der gleichen Vertragsdauer von ebenfalls 3 Monaten in Kraft. Wird das Pfand nach 4 Monaten nicht eingelöst, ist es zur Versteigerung freigegeben. Ein Pfandschein sollte vom Verpfänder
gut aufbewahrt werden, weil nur damit der Beweis des Eigentums am Pfandgut angetreten werden kann. Bei Verlust eines Pfandscheines, muss der Verpfänder dies sofort im Pfandhaus melden, damit das hinterlegte Pfand für eine Rückgabe gesperrt werden kann. Während der Laufzeit des Pfandkredits bleibt das Pfand immer Eigentum des Verpfänders. Der Pfandschein ist der Nachweis darüber.