Pfandhaus

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[ˈp͜fantha͜us]

Ein Geschäft, welches gegen Annahme von Wertgegenständen ein Darlehen vergibt.

Ihr Dr. Manni
Pfandleihhäuser gab es bereits im Mittelalter. Schon im 15.Jahrhundert haben Mönche in Italien die ersten Pfandhäuser eröffnet, um den Armen in der Bevölkerung zu helfen. Heutzutage unterscheiden sich die Pfandleihäuser oder Leihämter,in staatlich oder gewerbliche Institute, die gegen Annahme von Wertgegenständen Darlehen gewähren. Diese unterliegen Gesetzen. Es gibt eine Pfandleihverordnung, die den Geschäftsbetrieb und Bedingungen eines gewerblichen Pfandleihers regelt. Gewerbliche Pfandleihhäuser sind in einem Zentralverband für das Pfandkreditgewerbe organisiert. Ein Pfandleiher benötigt außerdem eine Zulassung nach § 34 der Gewerbeordnung. Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist ebenso notwendig, um ein Pfandhaus eröffnen zu können. Außerdem muss der Pfandleiher eine Versicherung vorweisen können, damit die Sicherheit der beliehenen Wertgegenstände garantiert werden kann. Ebenso muss ein Pfandleiher ein einwandfreien Leumund und finanziellen Hintergrund darlegen um ein Pfandhaus führen zu dürfen.