Oldtimer

Author

[ˈoʊldta͜imɐ

Ein altes, gut gepflegtes Modell eines Fahrzeugs mit Sammler- oder Liebhaberwert, das nicht nur als Gebrauchtfahrzeug dient, sondern auch zu spekulativen, repräsentativen und ideellen Zwecken

Ihr Dr. Manni
Oldtimer sind Fahrzeuge mit Sammlerwert, die nicht nur als reine Gebrauchtfahrzeuge dienen, sondern auch zu spekulativen, repräsentativen und ideellen Zwecken. Die gesetzlichen Bestimmungen dafür, wann ein Auto oder Motorrad als Oldtimer gilt, sind von Land zu Land verschieden. Bis zum 28.02.2007 gab es die Möglichkeit über 20 Jahre alte Autos als Oldtimer zuzulassen. Ab dem 01.03.2007 wurde in Deutschland das Mindestalter für Oldtimer auf 30 Jahre erhöht und kann mit einem H-Kennzeichen betrieben werden. Diese Kennzeichen ermöglichen dem Besitzer eines solchen klassischen Fahrzeugs steuerliche Begünstigungen gegenüber modernen Automobilen. Es gibt auch noch ein 07-Kennzeichen das im Gegensatz zum H-Kennzeichen für Oldtimer gedacht ist die nur für bestimmte Fahrten (z.B. zur Werkstatt, Oldtimer-Treffen usw.) benötigt werden. Es ist natürlich auch ein Stück weit Herz, was ein Oldtimer oder ein Youngtimer ist. Tatsache ist jedoch, dass ein Oldtimer Kulturgut ist, welches vor mindestens 30 Jahren gebaut wurde und weitestgehend einem gut gepflegten Originalzustand entspricht. Ein Oldtimer ist außerdem der "Schatz" eines jeden Liebhabers - ein wertvolles Stück, von dem man sich selbst in finanziell widrigen Zeiten nicht trennen möchte. Er wird gehegt und gepflegt und hält natürlich "Winterschlaf", um in der nassen Jahreszeit nicht der Witterung zum Opfer zu fallen. Somit ist er ebenfalls ein wertvolles Stück, für den Fall, dass der Liebhaber in einen Liquiditätsengpass gerät. In so einem Fall ist eine Pfandleihe im KFZ-Pfandhaus eine gute Lösung um ohne lästige Schufa-Prüfung die verlorene Liquidität wieder zu erhöhen. Nach der Begutachtung und Schätzung ihres Oldtimers wird der Pfand-Kreditvertrag abgeschlossen und das gewünschte Darlehen sofort in bar ausgezahlt. Der Pfandkredit dauert rein juristisch 3 Monate. Sie können Ihren Pfandgegenstand aber zu jeder Zeit auslösen, auch vor Ablauf der 3 Monate. Kommt es nach 3 Monaten nicht zu einer Auslösung oder Verlängerung des Pfand-Kreditvertrags, kann das beliehene Fahrzeug zur Versteigerung freigegeben werden. Nicht nur Oldtimer und Youngtimer, ebenso auch Liebhaberfahrzeuge, Klassiker und alte Fahrzeuge aller Art, sind ideal um private oder geschäftliche Liquidität zu sichern. Ihre Liebhaberfahrzeuge werden auch als solche behandelt und optimal in der Pfandleihe eingelagert. Die Beleihung von Oldtimern und Liebhaberfahrzeugen ist natürlich auch immer Vertrauenssache.