Leihamt

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[ˈla͜i|amt]

Ein Leihamt ist eine kommunale oder staatliche Anstalt, die gegen Pfand Geld ausleiht. Heutzutage unterliegen private Pfandleihhäuser strengeren Gesetzen als jene gemeinnützigen Anstalten.

Ihr Dr. Manni
Das Leihamt war früher die Bezeichnung für das heutige Pfandhaus. Der Name Leihamt kommt aus dem Mittelalter. Bereits im 15. Jahrhundert eröffneten Franziskanermönche in Italien die ersten Leihämter, um den Ärmsten in der Bevölkerung zu helfen. Die Kirche hatte schon zu dieser Zeit genügend Geld zur Verfügung, so dass die „pfiffigen“ Mönche darin ein gutes Geschäft sahen um damit armen Menschen nebenbei noch etwas Gutes zu tun. Heute ist das Leihamt / Pfandhaus eine kommunale oder staatliche Einrichtung, die gegen ein Pfand Geld verleiht. Durch klare Regeln bei der Beleihung, genau festgelegte Gebühren und staatliche Kontrolle der Anstalt soll ein Missbrauch verhindert werden. Allerdings unterliegen heutzutage private Pfandhäuser strengeren Gesetzten als jene gemeinnützigen Anstalten. Die Pfandleihverordnung regelt hier den Geschäftsbetrieb und die Bedingungen eines gewerblichen Pfandleihers. Es gibt unterschiedliche Pfandhäuser, die sich auf Kraftfahrzeuge, Motorräder oder Baumaschinen spezialisiert haben. Andere Pfandhäuser bieten Darlehen für Wertgegenstände wie Kunst, Schmuck, Edelsteine, Gold- und Silbermünzen oder ähnliche Artikel an.