KFZ

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[kaː|ɛfˈt͜sɛt]

Als Kraftfahrzeug (KFZ) bezeichnet man ein durch einen Motor angetriebenes Fahrzeug.

Ihr Dr. Manni

Als Kraftfahrzeug (KFZ) bezeichnet man ein durch einen Motor angetriebenes, nicht an Schienen gebundenes Fahrzeug. Im §2 Nr. 1 der deutschen Fahrzeug-Zulassungsverordnung werden KFZ als nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, definiert. Auch in einem Pfandleihhaus spielen KFZ als Wertgegenstände eine große Rolle. Im Pfandhaus besteht die Möglichkeit, bei einem finanziellen Engpass, für einen Pfandkredit sein Fahrzeug in die Beleihung zu geben. Dafür können die verschiedensten KFZ in Betracht kommen wie Oldtimer, Youngtimer, aktuelle PKW-Modelle, Motorräder, LKW, Traktoren, Wohnmobile, etc. Natürlich sollten sich die Fahrzeuge in einem angemessenen Zustand befinden. Nach Begutachtung und Schätzung wird ein Darlehen vereinbart. Hierfür ist die Vorlage von einem gültigen Ausweis, ebenso allen Fahrzeugpapieren und Kaufvertrag als Eigentumsnachweis, erforderlich. Nach Übergabe des Fahrzeuges als Pfand mit allen Schlüsseln und Entgegennahme des Pfandscheins wird das Darlehen sofort bar ausbezahlt. Zinsen und Gebühren werden erst bei Auslösung oder Verlängerung fällig. Ebenso die Standgebühren pro Tag, die bei Wertgegenständen erhoben werden, die mehr als den üblichen Platz beanspruchen, wie eben Fahrzeuge, Maschinen oder großes Werkzeug. Das Fahrzeug wird während der Vertragsdauer sicher verwahrt und ist ausreichend versichert. Falls das Fahrzeug nach Ablauf des Vertrages nicht eingelöst oder verlängert wurde, kann es entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zur Versteigerung freigegeben werden. Eine Pfandeinlösung vor Ablauf der Vertragsdauer ist möglich, ebenso Teilrückzahlungen, wobei für die Zinsen und Gebühren der Abschlusstag des Kredits maßgebend ist, da ein angebrochener Monat als voller Monat zählt!