Gebühren

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[ɡəˈbyːrən]

Die Gebühr ist eine Abgabe, die für verschiedene behördliche Tätigkeiten erhoben wird, in Form eines Geldbetrages.

Ihr Dr. Manni
Die Gebühr ist eine Vergütung in Form eines Geldbetrages, den man für eine Dienstleistung o. Ä. bezahlen muss. Diese Vergütung für die Kosten der Aufbewahrung sind z.B. in einem Pfandhaus / Pfandleihhaus fällig. Hier geht es um die Dienstleistung der Aufbewahrung der beliehenen, von den Kunden eingebrachten Wertgegenstände wie z.B. Fahrzeuge, Edelmetalle in Form von Schmuck, Barren, Münzen, Medaillien (Gold-Silber-Platin-Palladium) Antikes und hochwertige Luxusuhren. Die Berechnung läuft konform mit der Berechnung der Zinsen, also monatlich. Dazu gezählt werden noch Standgebühren für Fahrzeuge, Palettenware oder alle Gegenstände, die mehr als den üblichen Platz beanspruchen wie z.B. Maschinen oder große Werkzeuge. Die Standgebühren werden pro Tag berechnet und beinhalten die sichere und fachgerechte Aufbewahrung des Pfandes. Die angefallenen Standgebühren werden bei der Abholung des Pfandes bzw. am Ende der Vertragslaufzeit fällig. Ursprüngliches zu dem Begriff Gebühren (veraltet: Gebührnis) ist eine Abgabe, die für behördliche Tätigkeiten erhoben wird, oder ein Entgelt, das gesetzlich geregelt ist z.B. die Praxisgebühr. Umgangssprachlich wird der Begriff fälschlich auch für privatwirtschaftliche Entgelte verwendet (z.B. "Bankgebühren oder auch Telefongebühren").