Freie Auktion

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[ˈfʀaɪ̯əaukˈʦi̯o:n]

Freie Auktion, Marktveranstaltung, bei der im öffentlichen Bieteverfahren eine Ware an den Meistbietenden verkauft wird.

Ihr Dr. Manni
Bei einer Auktion, auch Versteigerung genannt, kommt ein Kaufvertrag auf besondere Art zustande. Die Kaufinteressierten, hier Bieter, geben bezüglich der angebotenen Güter verbindliche Gebote ab. Die Durchführung einer Auktion obliegt einem Auktionator, der im Auftrag der Verkäufer handelt. Zuschlag erhält der Bieter, der das höchste Gebot abgegeben hat. Zur Einlieferung in das Auktionshaus können die verschiedensten Wertgegenstände wie Schmuck, Uhren, Kunst, Porzellan, Antikes, Musikinstrumente, KFZ und vieles mehr kommen. Die Einlieferer (Verkäufer), d.h. diejenigen, die dem Auktionshaus die Ware zur Versteigerung überlassen, kommen aus den verschiedensten Bereichen. Erben, die versuchen einen Nachlass zu verkaufen. Sammler, die sich von einem Teil oder der ganzen Sammlung lösen wollen oder auch Händler, die einen besonderen Posten optimal verkaufen möchten. Manchmal kann dem Einlieferer auch ein Vorschuss auf den zu erwartenden Verkauf gewährt werden und nach der Auktion werden alle anfallenden Zinsen, Prüfspesen und sonstigen Kosten mit dem erzielten Ertrag verrechnet. Im Auktionshaus wird die eingelieferte Ware sortiert und geprüft, teilweise bei besonders wertvollen Exponaten von einem Sachverständigen ein Prüfzertifikat oder eine Expertise ausgestellt. Diese werden oft als Grundlage für die Beschreibung im Auktionskatalog verwendet. Auch geben die Experten eine Schätzung bezüglich des mindestens zu erzielenden Preises ab, den man dann als Ausruf oder Katalogpreis bezeichnet. Die Ware steht vor und während der Auktion zur Besichtigung im Auktionshaus zur Verfügung. Ebenso müssen die Versteigerungsbedingungen für jedermann frei zugänglich sein und im Auktionssaal ausliegen. Die Interessenten erhalten nach Vorlage des Personalausweises eine Bieternummer, mit der sie sich auch während der Versteigerung legitimieren. \r\nViele Auktionshäuser bieten die Möglichkeit schriftliche Gebote einzureichen oder telefonisch an der Auktion teilzunehmen. Ebenso Internetbieter können heutzutage teilnehmen, dabei werden wie beim Telefonbieter von einem Mitarbeiter die Gebote an den Auktionator weitergereicht, der sie dann in die Auktion einbringt. Die zu versteigernde Ware wird so lange ausgerufen, in vorher festgelegten Steigerungsstufen, bis sich kein höheres Gebot mehr findet. Das letzte Gebot wird bis zu dreimal ausgerufen und der Zuschlag wird immer mit einem Klopfen des Auktionshammers abgeschlossen.