Darlehen

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[ˈdaʁˌleːən]

Ein Geldbetrag, der jemandem für eine bestimmte Zeit zur Nutzung überlassen wird.

Ihr Dr. Manni

Unter einem Darlehen versteht man umgangssprachlich einen Kredit. Der Kreditnehmer, also die Person die den Kredit erhalten will, beantragt bei einem Kreditinstitut (z.B. eine Bank) ein Darlehen in einer von ihm gewünschten Höhe. Nach einer Prüfung der Kreditanfrage durch den Kreditgeber erhält der Kreditnehmer das Darlehen ausbezahlt und zahlt es durch seine monatlichen Raten zurück. Die Darlehensrate besteht dabei aus zwei Teilen, einem Tilgungsanteil (der für die Rückzahlung des Darlehens gedacht ist) und den Zinsen (Gewinn für den Kreditgeber für die Bereitstellung des Darlehens). In der Praxis werden am häufigsten zwei bestimmte Arten von Darlehen genutzt, das Annuitäten- und das Tilgungsdarlehen. Bei einem Annuitätendarlehen bleibt die monatliche Rate immer gleich, d.h. die Zinsen und der Tilgungsanteil verändern sich nicht. Bei einem Tilgungsdarlehen sinkt die monatliche Rate, da nur der Tilgungsanteil gleich bleibt, aber die Zinsen mit jeder gezahlten Rate sinken. In einem Pfandhaus einen Pfandkredit zu erhalten gestaltet sich etwas einfacher, da ja als Sicherheit ein Pfand hinterlegt ist, also kein Einkommensnachweis und keine Schufa-Auskunft benötigt wird. Lediglich ein gültiger Personalausweis/Reisepass ist erforderlich. Als Eigentumsnachweis wären bei Technik noch den Barverkaufsbeleg, bei KFZ sämtliche Fahrzeugpapiere vorzulegen. Nach Begutachtung des Wertgegenstands und Schätzung des aktuellen Marktwertes erhält der Kreditnehmer einen Pfandschein und das vereinbarte Darlehen wird bar ausbezahlt. Die Vertragsdauer bei einem Pfandkredit beläuft sich meist auf drei Monate und einen Monat Karenzzeit. Die Zinsen von 1% der Darlehenssumme sind gesetzlich festgelegt. Hinzu kommen noch Gebühren die die zusätzlichen Kosten, wie z.B. die Versicherung der Pfänder, abdecken. Für die Berechnung der Zinsen und Gebühren ist der Tag des Abschlusses des Kreditvertrages maßgebend. Voll- und Teilrückzahlungen während der Vertragsdauer beruhen zwar auf Kulanz des Pfandleihhauses, sind aber meist jederzeit möglich. Dabei gilt zu berücksichtigen, das ein angebrochener Monat als voller Monat zählt. Nach Vorlage des Pfandscheins und Rückzahlung des Darlehens einschließlich der angefallen Zinsen und Gebühren erhält der Kunde sein Pfand zurück.