Beleihung

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[bəˈlaiʊŋ]

Unter Beleihung versteht man im Pfandrecht, dass der Wertgegenstand als Sicherheit für die Gewährung eines Kredits dient.

Ihr Dr. Manni
Bei der Beleihung handelt es sich um die Gewährung eines Darlehens aufgrund einer Sicherheit in Form von Wertgegenständen wie hochwertiger Schmuck, mit und ohne Edelsteine, hochwertige Uhren, Kunst, Technik, Werkzeug oder Gold und Silber in Form von Münzen oder Barren. Wichtig eben dabei ist, dass die Gegenstände einen gewissen Wert haben, damit sich die Beleihung auch lohnt. Manche Pfandleihe hat sich auch spezialisiert, wie zum Beispiel auf KFZ oder Immobilien, sofern sie sich in gutem Zustand befinden. Für die Beleihung wird der gegenwärtige Markt- oder Wiederverkaufswert ermittelt, bei Gold und Silber einfach anhand des tagesaktuellen Goldpreises und Silberpreis. Bei manchen Dingen, wie z.B. Kunst und Antiquitäten kann erst durch Begutachtung und Schätzung durch Fachleute ein Wert angegeben werden. Zusätzlich fallen bei der Beleihung natürlich noch Kosten und Gebühren für den Pfandkredit an. Die Zinsen von 1% und zusätzliche Gebühren für Verwahrung, Abwicklung, Versicherung sind gesetzlich in der Pfandleihverordnung definiert. Nach Abschluss des Vertrages erhält der Pfandhaus-Kunde einen Pfandschein, der somit als Eigentumsnachweis gilt, da das Pfand während der gesamten Vertragsdauer Eigentum des Kunden bleibt. Das Pfand kann dann bis zum Ablauf des 4. Monats nach Kreditaufnahme, gegen Vorlage des Pfandscheins sowie die Rückzahlung des Darlehens und den angefallenen Zinsen und Gebühren, jederzeit ausgelöst werden. Geschieht dies nicht innerhalb dieser Frist und der Vertrag wurde auch nicht rechtzeitig verlängert, kann das Pfand in einem Auktionshaus zu einer öffentlichen Versteigerung gebracht werden. Dabei schreibt der Gesetzesgeber vor, dass diese nur durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator stattfinden darf. Wird bei der Auktion ein Überschuss erzielt, erhält dieser der ursprüngliche Besitzer des Pfandes unter Vorlage des Pfandscheins. Gelingt es nicht, das Pfandgut zu versteigern, ist das Pfandleihhaus berechtigt, dies in den Verkauf zu bringen.