Begutachtung

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[bəˈguːt|axtʊŋ]

Die Wertermittung von Kunst und Wertgegenständen wird durch die Begutachtung von qualifizierten Experten durchgeführt.

Ihr Dr. Manni
Der Begriff "Gutachten" ist weder eine geschützte Bezeichnung, noch hat er eine besonders herausgehobene Bedeutung, und sagt nur aus, dass eine Sache, ein Umstand oder desgleichen kritisch geprüft wurde. Wenn z.B. ein Gerichtsgutachter / Sachverständiger ein Gutachten abgibt, spricht man von einem Gerichtsgutachten oder einem Sachverständigengutachten. Es sind hierfür auch andere Benennungen wie z.B.: Begutachtung, Stellungnahme, Bericht, Auswertung o. ä. grundsätzlich gleichwertig. So gehören z.B. in einem Pfandleihhaus für eine Beleihung oder einem Goldankauf das Begutachten oder auch beurteilen und einschätzen bestimmter Gegenstände zum täglichen Arbeitsablauf.