Bei einer Auktion, auch Versteigerung genannt, kommt ein Kaufvertrag auf besondere Art zustande. Die Kaufinteressierten, hier Bieter, geben bezüglich der angebotenen Güter verbindliche Gebote ab. Dabei können z.B. bei Pfandauktionen die verschiedensten Wertgegenstände wie Schmuck und Uhren, Kunst, Technik, Werkzeuge, Musikinstrumente selbst KFZ zum Aufruf kommen. Im Gegensatz zu einer freien Auktion, die sich oftmals mit nur einem Themenbereich befasst. Die Durchführung einer Auktion obliegt einem Auktionator, der im Auftrag der Verkäufer handelt. Zuschlag erhält der Bieter, der das höchste Gebot abgegeben hat. Hintergrund solch einer Preisfindung besteht darin, das ein Anbieter die Zahlungsbereitschaft seiner Kunden nicht kennt. Setzt er einen zu hohen Preis fest kann er seine Ware nicht verkaufen, bei einem zu niedrigen Preis schöpft er nicht den möglichen Umsatz/Gewinn aus. Und obwohl die meisten Bieter ihre jeweilige Zahlungsbereitschaft kennen, lassen sie sich von anderen Bietern beeinflussen und bieten dann mehr als sie beabsichtigten.
Man kann zwischen der traditionellen Auktion, auch freie Auktion, Online-Auktion (z.B. Ebay), Pfand- und Zwangsversteigerung unterscheiden. In einem Pfandhaus, welches in den meisten Fällen auch Auktionshaus ist, findet regelmäßig eine Versteigerung statt, da nach Ablauf der Vertragsdauer ein nicht ausgelöstes Pfand von der Pfandleihe verwertet werden darf. Des Weiteren kann bei einer Pfandversteigerung kein Katalog, wie bei einer freien Auktion üblich, über die zum Aufruf kommenden Wertgegenstände erstellt werden, da der Pfandgeber quasi bis zum „Hammerschlag“ noch die Möglichkeit hat, sein Pfand einzulösen. Deshalb ist eine Begutachtung nur vor der Versteigerung möglich. Ansonsten wird eine Pfandauktion genauso wie eine freie Auktion, gemäß den Versteigerungsbedingungen, die während der Auktion für jedermann frei zugänglich sein müssen, durchgeführt.